Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LKSG, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Daher sind wir zur Veröffentlichung folgender Unterlagen verpflichtet:

Achtung:
Neue Durchwahlnummern

Wichtig für Sie: Die bisherige Zentralnummer 805-0 bleibt unverändert bestehen. Geändert haben sich ausschließlich die Durchwahlen zu unseren Abteilungen und Bereichen. Diese können Sie bequem hier auf den Seiten der jeweiligen Abteilungen einsehen.