Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie

Hörzentrum Südwestfalen
Neugeborenenhörscreening Südwestfalen

Alle Neugeborenen haben seit 2009 den gesetzlichen Anspruch auf ein Neugeborenenhörscreening. Bei Auffälligkeiten in der Screeninguntersuchung ist eine weitere Abklärung des Hörvermögens zu empfehlen, denn etwa 1 Kind von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat eine Hörstörung.

In unserer Klinik werden alle ‚state-of-the-art‘ Methoden angewandt, um verschiedenste Hörstörungen zu diagnostizieren. Mittels verschiedenster Diagnosetechniken kann die Art und der anatomische Ort der Hörstörung erkannt und eine frühzeitige Therapie eingeleitet werden.

Damit Hörstörungen frühzeitig auffallen, arbeiten wir eng mit Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie mit Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe der umliegenden Krankenhäuser zusammen.

Sollte sich bei Ihrem Kind eine Auffälligkeit im Hörscreening gezeigt haben, können Sie unter 02331-805-670 einen Termin zur weiteren Abklärung und Beratung vereinbaren.

Sprechstunde des Neugeborenen Hörscreenings Südwestfalen

  • Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 02331 805-670 oder 669, Fax: 02331 805-592)

Bitte bringen Sie zur Untersuchung und Behandlung folgende Unterlagen mit:

  • Krankenkassenkarte/ Versichertenkarte
  • Überweisungsschein des HNO-Arztes/ Kinderarztes
  • Das „gelbe Untersuchungsheft“
  • Vorliegende ärztliche Befunde