Betriebsleitung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Gesamtleitung des Krankenhauses durch die Betriebsleitung. Diese setzt sich zusammen aus den Klinikmanagerinnen, der Ärztlichen Direktion und der Pflegedirektion.
Der Kaufmännischen Direktion obliegt die Leitung und Organisation des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes, der Ärztlichen Leitung die Leitung und Organisation des ärztlichen Dienstes sowie der ärztlichen Maßnahmen in Diagnostik und Therapie. Der Pflegedirektion obliegt die Leitung und Organisation des Pflege- und Sozialdienstes.
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