Qualitätsbericht
Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V
Die Verpflichtung der Krankenhäuser, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen, ist in § 137 des Sozialgesetzbuches V eindeutig geregelt. Mit unseren Berichten wollen wir jedoch nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, sondern Ihnen (Patient, Angehöriger, Kostenträger, Geschäftspartner oder interessierte(r) Mitbürger/in) das Leistungsgeschehen in unserem Krankenhaus mit drei Betriebsstätten transparent machen, Ihnen unser hohes Qualitätsbewusstsein verdeutlichen und Sie über unsere Strukturen informieren.